Allgemeine Geschäftsbedingungen von TracPartz.com, mit Niederlassung in Marum.
INHALTS
Artikel 1. Allgemein
Artikel 2. Angebote und Zustandekommen von Verträgen
Artikel 3. Preise/Preiserhöhung
Artikel 4. Lieferung
Artikel 5. Lieferzeit
Artikel 6. Auflösung
Artikel 7. Höhere Gewalt
Artikel 8. Garantie
Artikel 9. Zahlung
Artikel 10. Eigentumsvorbehalt
Artikel 11. Privatsphäre
Artikel 12. Urheberrechte
Artikel 13. Anwendbares Recht
Artikel 14. Rechtsstreitigkeiten
ARTIKEL 1. ALLGEMEIN
1.1 Unter Verkäufer wird in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen verstanden: TracPartz.com
1.2 Insofern hiervon nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen wird, sind diese Bedingungen Bestandteil aller Angebote von und Verträge mit dem Verkäufer.
1.3 Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 6.4 sind diese Bedingungen auch dann gültig, wenn der Verkäufer zur Ausführung aller Verträge die Dienste Dritter in Anspruch nimmt.
1.4 Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung werden die allgemeinen oder spezifischen Bedingungen Dritter nicht vom Verkäufer anerkannt.
1.5 Sollten die Bedingungen und ein Vertrag abweichende Klauseln beinhalten, genießt der Vertrag den Vorzug.
1.6 Sollte ein Teil der Bedingungen ungültig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen des Vertrags in vollem Umfang ihre Gültigkeit. Die Parteien werden in diesem Falle gebunden sein, in gegenseitiger Rücksprache eine ersetzende Bedingung zu formulieren, welche mit den ursprünglichen Absichten der Parteien weitestgehend übereinstimmt.
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ARTIKEL 2. ANGEBOTE UND ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dies wird vom Verkäufer anders angegeben.
2.2 Verträge zur Lieferung von Gütern und/oder Dienstleistungen verpflichten den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung. Die faktische Ausführung durch den Verkäufer oder eine vom Verkäufer verschickte Rechnung ist gleichbedeutend mit einer schriftlichen Bestätigung des Angebots.
2.3 Wird nicht innerhalb von 8 Tagen, ebenfalls schriftlich, die Korrektheit des Inhalts dieser schriftlichen Bestätigung angefochten, sind Verkäufer und Käufer hieran gebunden.
2.4 Angebote des Verkäufers gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen.
2.5 Der Verkäufer kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn der Käufer hätte verstehen müssen, dass das Angebot, beziehungsweise ein Bestandteil hiervon, offensichtlich einen Irrtum oder einen Schreibfehler aufwies.
2.6 Ergänzungen, Änderungen und/oder nähere Absprachen besitzen nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
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ARTIKEL 3. PREISE/PREISERHÖHUNG
3.1 Wenn nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben, inklusive Mehrwertsteuer, exklusive Versandkosten.
3.2 Der Verkäufer garantiert, dass Preiserhöhungen nach Zustandekommen eines Vertrags nicht erfolgen werden, außer wenn die Preiserhöhung die Folge gesetzlicher Regelungen und/oder Bestimmungen darstellt.
3.3 Ist die Preiserhöhung nicht Folge gesetzlicher Regelungen und/oder Bestimmungen, hat der Konsument das Recht, den Vertrag an dem Tage, an dem die Preiserhöhung eintritt, zu kündigen.
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ARTIKEL 4. LIEFERUNG
4.1 Sollten Güter nicht aus Vorrat lieferbar sein, werden diese direkt nach Bestellung verschickt. Dem Käufer werden die für das Versenden der bestellten Güter enstandenen Versandkosten vom Verkäufer in Rechnung gestellt. Die Lieferung der bestellten Güter erfolgt unter der dem Verkäufer bekannten postalischen Adresse – die nicht zeitlich begrenzt ist – und wird dort der natürlichen Person, die unter der Lieferadresse vorhanden ist, überreicht.
4.2 Der Käufer muss den Empfang der Produkte quittieren. Hiervon wird lediglich abgewichen, wenn der Käufer Gründe zur Annahmeverweigerung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen hat.
4.3 Verweigert der Käufer die Annahme oder ist er säumig in der Angabe von Informationen oder Instruktionen, die für die Lieferung erforderlich sind, werden die Artikel auf Rechnung und Risiko des Käufers gelagert werden.
4.4 Vorbehaltlich eines Gegenbeweises ist der Verkäufer seiner Lieferpflicht gerecht geworden, sobald die vom Verkäufer gelieferten Güter dem Käufer einmal angeboten wurden. Vorbehaltlich eines Gegenbeweises reicht bei Lieferung ins Haus der Bericht des Frachtführers, der die Annahmeweigerung beinhaltet, als vollständiger Nachweis des Lieferangebots.
4.5 Außer in Fällen, in denen der Käufer aus guten Gründen das Recht auf Auflösung des Kaufes oder den Ersatz der Güter beansprucht, gehen im Falle einer Annahmeverweigerung der angebotenen Güter die Kosten für Rücktransport und Lagerung sowie das Risiko von Beschädigung oder Verlust der verweigerten Güter gänzlich zu lasten des Käufers.
4.6 Wenn nicht anders vereinbart, werden Sonderbestellungen nicht zurückgenommen.
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ARTIKEL 5. LIEFERZEIT
5.1 Eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit kann nie als Ausschlussfrist angesehen werden. Die Lieferzeit beginnt erst, nachdem alle erforderlichen Angaben in Besitz des Verkäufer sind. Im Anschluss daran wird der Verkäufer versuchen, die Lieferung innerhalb von 30 Tagen zu bewerkstelligen.
5.2 Im Rahmen der Regeln für den Internetverkauf wird der Verkäufer (Auftragnehmer) Bestellungen mit gehöriger Eile, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ausführen. Ist dies nicht möglich (aufgrund der Tatsache, dass das Bestellte nicht vorrätig oder nicht mehr lieferbar ist), liegen andere Gründe für eine Verzögerung vor oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, erhält der Konsument (Auftraggeber) innerhalb von 1 Monat nach Bestellungsaufgabe eine Nachricht und hat er in diesem Fall das Recht, die Bestellung ohne Kosten und Inverzugsetzung zu annullieren.
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ARTIKEL 6. AUFLÖSUNG
6.1 Unbeschadet der gesetzlich festgelegten Rechte des Verkäufers, ist der Verkäufer berechtigt, mittels einer entsprechenden schriftlichen Erklärung an den Käufer, den Vertrag gänzlich oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen. Dies mit dem Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer, wenn nach Vertragsabschluss dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die dem Verkäufer den begründeten Verdacht zur Befürchtung geben, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird oder wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss um Sicherheitsleistung zur Erfüllung gebeten hat und diese Sicherheit ausbleibt (trotz Mahnung) sowie im Falle von Konkurs des Käufers, bei Zahlungsaufschub, Auflösung oder eines diesbezüglichen Beschlusses, der gänzlichen oder teilweisen Übertragung des Käuferbetriebes oder der Beschlagnahme eines Teils seines Vermögens.
6.2 Sollten Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien eintreten, derer sich der Verkäufer bei der Vertragsausführung bedient oder üblicherweise zu bedienen pflegt, die derart sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich beziehungsweise derart beschwerlich und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Erfüllung hiervon nicht mehr gefordert werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
6.3 Ist die Rede von einem Konsumentenkauf, hat der Käufer das Recht, bei gelieferten Gütern aufgrund einer Bestellung beim Verkäufer gemäß Artikel 7:5 BW innerhalb eines Zeitraums von 7 Arbeitstagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag aufzulösen. Dies vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung. Diese Frist beginnt mit Lieferung der bestellten Güter. Hat der Käufer nach Ablauf dieser Frist die gelieferten Güter nicht an den Verkäufer zurückgeschickt, ist der Kauf besiegelt. Vor Rücksendung ist der Käufer verpflichtet, dies innerhalb der Frist von 7 Arbeitstagen dem Verkäufer zu melden. Der Käufer muss nachweisen, dass die gelieferten Güter rechtzeitig (spätestens 10 Arbeitstage nach Lieferung) zurückgeschickt wurden, beispielsweise mittels eines Zustellungsnachweises. Die Rücksendung der gelieferten Güter geht gänzlich auf Rechnung und Risiko des Käufers. Eine Rücksendung von Gütern hat in der Originalverpackung (inklusive Accessoires und zugehöriger Dokumentation) und in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zu erfolgen. Wurden die Güter beim Käufer genutzt, belastet oder auf andere Art und Weise beschädigt, entfällt das Recht auf Vertragsauflösung im Sinne dieses Absatzes. Unter Berücksichtung der Bestimmungen im vorherigen Satz, bestätigt der Verkäufer nach Empfang und Kontrolle der zurückerhaltenen Güter umgehend die Auflösung des Kaufs und sorgt innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßen Empfang der gesamten Rücksendung dafür, dass der gesamte Kaufbetrag dem Käufer kostenlos zurückgezahlt wird.
6.4 Das im vorigen Absatz beschriebene Recht auf Vertragsauflösung bezieht sich lediglich auf die gelieferten Güter und wird sich auf keinen Fall auf eventuelle Dienstleistungen und auf speziell für den Käufer bestellte Güter beziehen.
6.5 Elektroteile. elektrische Teile und Gebrauchtteile werden nicht zurückgenommen.
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ARTIKEL 7. HÖHERE GEWALT
7.1 Neben der in der Gesetzgebung und Rechtssprechung üblichen Definition von „Höherer Gewalt“ werden zudem alle Umstände verstanden, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die die Lieferung der Güter verzögern oder unmöglich machen. Hierunter inbegriffen, jedoch nicht beschränkt darauf, ist ein Arbeitsstreik beim Verkäufer und/oder bei Zulieferern, Störungen im Internet oder WAP, Elektrizitätsstörungen, Störungen im Email-Verkehr und Störungen oder Änderungen bei von Dritten gelieferter Technologie.
7.2 Es kann sich ebenfalls auf „Höhere Gewalt“ berufen werden, wenn der Umstand, der eine (weitere) Vertragserfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Verkäufer die Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
7.3 Sollte der Zeitraum, in dem durch höhere Gewalt eine Erfüllung der Verpflichtung seitens des Verkäufer nicht möglich ist, länger als 2 Wochen andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zu Schadensersatz besteht.
7.4 Sollte der Verkäufer bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise seinen Verpflichtungen nachgekommen sein, ist er berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil gesondert zu fakturieren und ist der Käufer gehalten, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Dies ist allerdings nicht zutreffend, wenn der bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil keinen selbstständigen Wert aufweist.
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ARTIKEL 8. GARANTIE
8.1 Der Verkäufer offeriert keine umfangreichere Garantie auf gelieferte Güter als in den Garantie(-bedingungen) des Herstellers dieser Güter, ohne jedoch die Rechte des Käufers, die sich aus den zwingend rechtlichen Gesetzesbestimmungen ergeben, anzutasten.
8.2 Der Verkäufer ist jedoch weder verantwortlich für die letztendliche Eignung der Güter bei der individuellen Nutzung durch den Käufer, noch für eventuelle Hinweise bezüglich der Nutzung oder Anwendung der Güter.
8.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Güter bei Empfang unverzüglich zu kontrollieren. Sollte sich zeigen, dass das gelieferte Gut falsch, untauglich oder unvollständig ist, muss der Käufer (vor Rücksendung an den Verkäufer) diese Mängel unverzüglich schriftlich dem Verkäufer melden. Eventuelle Mängel oder falsch gelieferte Güter müssen und können spätestens bis zu 2 Monaten nach Lieferung dem Verkäufer schriftlich gemeldet werden. Eine Rücksendung der Güter hat in Originalverpackung (inklusive Accessoires und zugehöriger Dokumentation) und in einwandfreiem, neuen Zustand erfolgen. Bei Inbetriebnahme nach Konstatierung von Mängeln, bei einem nach der Mängelfeststellung entstandenen Schaden und/oder bei Weiterverkauf nach Mängelfeststellung
verfällt das Recht zur Rücksendung und Reklamation vollständig.
8.4 Erachtet der Verkäufer die Beschwerden des Käufers für berechtigt, wird der Verkäufer nach eigener Wahl entweder die gelieferten Güter kostenlos ersetzen oder mit dem Käufer eine schriftliche Regelung bezüglich eines Schadensersatzes vereinbaren. Die Haftung des Verkäufers sowie der Schadensersatzbetrag sind immer jeweils maximal auf die Höhe des Rechnungsbetrags für die entsprechenden Güter oder (nach Wahl des Verkäufers) auf den durch die Haftpflichtversicherung für den entsprechenden Fall gedeckten Höchstsatz begrenzt. Jede Haftung des Verkäufers für jedwede andere Form von Schaden ist ausgeschlossen. Hierunter inbegriffen sind ein zusätzlicher Schadensersatz in welcher Form auch immer, die Vergütung eines indirekten Schadens oder eines Folgeschadens sowie Schaden wegen Gewinnausfall.
8.5 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder damit gleichzusetzender bewusster Unaufmerksamkeit des nicht-leitenden Personals verursacht wurden.
8.6 Diese Garantie trifft nicht zu, wenn: A) und so lange der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist; B) der Käufer die gelieferten Güter selber repariert und/oder bearbeitet hat oder durch Dritte reparieren oder bearbeiten hat lassen; C) die gelieferten Güter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt wurden oder auf andere Art und Weise nachlässig behandelt oder im Widerstreit mit den Anweisungen des Verkäufers und/oder der Gebrauchsanweisung auf der Verpackung behandelt wurden; D) die Untauglichkeit gänzlich oder teilweise die Folge ist von Vorschriften, die der Staat hinsichtlich Art oder Qualität der verwendeten Materialien gestellt hat oder stellen wird.
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ARTIKEL 9. ZAHLUNG
9.1 Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung soll die Bezahlung über das Multisafe Payprogramm, welches im Tracpartz Webshop zu finden ist, erfolgen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
9.2 Eine Lieferung erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang für den durch den Käufer getätigten Auftrag/die bestellten Artikel.
9.3 Im Falle von Konkurs oder Zahlungsaufschub des Käufers oder eines Antrags hierauf, sind die Forderungen des Verkäufers und die Pflichten des Käufers gegenüber dem Verkäufer direkt fällig. .
9.4 Sollte der Verkäufer seine Forderung zum Inkasso einreichen müssen, ist der Käufer zur Zahlung eines Festbetrags von 15% der schuldigen Summe an außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, mit einem Höchstbetrag von 250 Euro.
9.5 Kann der Verkäufer nachweisen, höhere Kosten getätigt zu haben, die zumutbar erforderlich waren, kommen diese Kosten ebenfalls für eine Entschädigung in Betracht.
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ARTIKEL 10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 Das Eigentum an allen vom Verkäufer an den Käufer verkauften und gelieferten Gütern bleibt so lange beim Verkäufer bis der Käufer die Forderungen des Verkäufer aus dem Vertrag oder aus früheren oder späteren ähnlichen Verträgen noch nicht gezahlt hat und so lange der Käufer die Forderungen des Verkäufers wegen Erfüllungsversäumnis von derartigen Verpflichtungen noch nicht erfüllt hat. Hierunter inbegriffen Forderungen mit Bezug auf Geldstrafen, Zinsen und Kosten, dies gemäß Artikel 3:92 BW.
10.2 Die vom Verkäufer gelieferten Güter, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen lediglich im Rahmen einer normalen unternehmerischen Tätigkeiten weiterverkauft und dürfen nicht als Zahlungsmittel verwendet werden.
10.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt fallenden Güter zu verpfänden oder auf andere Art und Weise zu belasten.
10.4 Der Käufer erteilt dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer zu bestellenden Dritten bereits jetzt bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, in allen Fällen, in denen der Verkäufer seine Eigentumsrechte ausüben möchte, all jene Orte betreten zu dürfen, an denen sich seine Eigentümer dann befinden und jene Güter von dort mitzunehmen.
10.5 Sollten Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter konfiszieren oder sonstige Rechte hierauf anmelden, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so schnell wie möglich hierüber informieren.
10.6 Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter gegen Feuer, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf Aufforderung dem Verkäufer zur Einsicht vorzulegen.
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ARTIKEL 11. PRIVATSPHÄRE
11.1 Der Verkäufer respektiert die Privatsphäre der Online-Besucher auf seiner Website und ist, wenn nicht anders angegeben, einziger Eigentümer der Informationen, die er über diese Website erworben hat. Diese Informationen werden vom Verkäufer nicht Dritten nicht auf andere Art und Weise verkauft, mitgeteilt oder vermietet, als auf dieser Erklärung zur Privatsphäre angegeben.
11.2 Informationen, aus denen die Identität eines Online-Besuchers auf der Website des Verkäufers abgeleitet werden können, werden vom Besucher freiwillig erteilt. Diese Informationen können innerhalb des Unternehmens verwendet werden, um die Besuche auf unserer Website so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Darüber hinaus werden diese Informationen möglicherweise zur Analyse und Informationsbeschaffung des Produktportfolios des Verkäufer verwendet. Der Käufer erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. Der Verkäufer ist berechtigt, Informationen über einen Besucher in Sonderfällen zu veröffentlichen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass die Veröffentlichung dieser Informationen zur Identifikation, zur Kontaktaufnahme mit oder Prozessaufnahme gegen jemanden dient, der absichtlich oder unabsichtlich die Rechte oder das Eigentum des Verkäufer, anderer Nutzer seiner Website oder anderen, die hieraus Schaden erleiden könnten, verletzt. Der Verkäufer ist berechtigt, Informationen über Nutzer freizugeben, wenn er nach Treu und Glauben der Ansicht ist, dass die Gesetzgebung dies erfordert.
11.3 Der Verkäufer sammelt nicht-persönliche Informationen über unsere Online-Besucher, um so die Gesamtzahl der Besucher auf der Website, den verwendeten Internetbrowser und das Betriebssystem ermitteln zu können. Personendaten können auf Antrag des Online-Besuchers entfernt werden, wenn dies für den Verkäufer keine unverhältnismäßige Mühen oder Kosten bedeutet.
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ARTIKEL 12. URHEBERRECHTE
12.1 So nicht anders ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde, beruhen die vollständigen Urheberrechte und alle sonstigen rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums bezüglich der vom Verkäufer gelieferten Güter oder Dienstleistungen, wie zum Beispiel Markenrechte, Modellrechte, Patentrechte sowie generische Datenbankrechte, usw., ausschließlich beim Verkäufer und/oder seinen Lieferanten.
12.2 Die Parteien verpflichten sich, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Geheimhaltung mit Bezug auf die gegenseitig erteilten Daten vertraulicher Art, von denen sie im Laufe der Ausführung des Vertrags Kenntnis erhalten, zu gewährleisten.
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ARTIKEL 13. ANWENDBARES RECHT
Für alle Angebote und Verträge des Verkäufers ist ausschließlich niederländisches Recht zutreffend. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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ARTIKEL 14. RECHTSSTREITIGKEITEN
14.1 Der Käufer kann bezüglich Fragen und/oder Reklamationen das Helpdesk von TracPartz.com mailen via den Kontakt-Knopf. Reklamationen werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen bearbeitet. Sollte dies aus irgendeinem Grunde nicht möglich sein, wird der Käufer über die Verzögerungsdauer informiert.
14.2 Der Käufer hat die Gelegenheit, die Rechtsstreitigkeit einer unabhängigen Streitschlichtungskommission vorzulegen. Dies kann die Streitschlichtungskommission Thuiswinkel oder eine andere gleichwertige Streitschlichtungskommission sein. Dies lässt das Recht des Käufers unverändert, die Rechtsstreitigkeit einem hierzu befugten Richter vorzulegen.